satzung

V.z.F.u.E.a.M.s.
Verein zur Förderung und Erhaltung analoger Musiksysteme
Altdorf b. Nbg. e.V.

§1 Sinn und Zweck des Vereins
Sinn und Zweck des Vereines zur Förderung und Erhaltung analoger Musiksysteme ist die Förderung und Erhaltung analoger Musiksysteme durch Anschaffung und Instandsetzung derselben. Die durch vereinseigene Mittel bestrittenen analogen Musiksysteme gehen in das Vereinseigentum über. Analoge Musiksysteme, deren Eigentümer Mitglieder des Vereins zur Förderung und Erhaltung analoger Musiksysteme sind, erfreuen sich ausgiebiger Förderung und Erhaltung durch den Verein zur Förderung und Erhaltung analoger Musiksysteme. Die Förderung und Erhaltung analoger Musiksysteme geschieht an den durch den Vorstand festgesetzten Vereinstreffen, die durch die Vereinskasse finanziert werden.

§ 2 Name des Vereines
Der Name des Vereins lautet "Verein zur Förderung und Erhaltung analoger Musiksysteme". Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden.

§ 3 Sitz des Vereines
Sitz des Vereines ist die Stadt Altdorf bei Nürnberg. Die Vereinstreffen finden in der Umgebung von Altdorf statt.

§ 4 Bestimmungen über Ein- und Austritt der Mitglieder
Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung (Mehrheitsprinzip). Für die Aufnahme ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Analog dazu ist für den Austritt ein schriftlicher Antrag zu stellen. Eventuell im Voraus bezahlter Mitgliedsbeitrag wird nicht ausbezahlt. Verstößt ein Mitglied des Vereines grob gegen die Satzung, so kann es von der Mitgliederversammlung mit einer 6/8 Mehrheit aus dem Verein ausgeschlossen werden.

§ 5 Mitgliedsbeiträge
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird in der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 6 Bildung des Vorstandes
Der Vorstand wird jährlich, auf Antrag eines Mitgliedes geheim, in der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand setzt sich aus dem Präsidenten (1. Analog), dem stellvertretenden Präsidenten (2. Analog), dem Schriftführer und dem Kassenwart zusammen. Jeder von ihnen ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. Auf schriftlichen Antrag mindestens zweier Vereinsmitglieder findet eine Neuwahl des Vorstandes statt, dies geschieht in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung (siehe § 7). Die Kandidaten benötigen mindestens eine 2/3 Mehrheit. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied, die Abgabe der Stimme kann auch brieflich oder telephonisch erfolgen.

§ 7 Zeitpunkt der ordentlichen Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet kalendarisch einmal im Jahr statt. Den exakten Zeitpunkt bestimmt der Vorstand. Die Mitglieder werden mündlich oder schriftlich durch den Vorstand informiert. Auf schriftlichen Antrag mindestens dreier Mitglieder findet unter Angabe der Gründe und des Zwecks eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des Vorstandes geleitet. "Vereinstreffen" finden informell auf Initiative einzelner Mitglieder statt.

§ 8 Festhalten der Beschlüsse
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden zu Beweiszwecken in ein Beschlußbuch eingetragen. Die Eintragung ist vom Leiter der Mitgliederversammlung zu unterschreiben.

§ 9 Anerkennung der Satzung
Die Mitglieder verpflichteten sich dazu, die Vereinssatzung anzuerkennen.

protokoll 1999
protokoll 2000
protokoll 2001
protokoll 2002
der verein zur förderung und erhaltung analoger musiksysteme altdorf b. nbg. e.v. wurde am 20.12.1996 ins Vereinsregister aufgenommen.